Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Solarstrom vom Dach auf mehrere Teilnehmer verteilen

Installieren Sie eine Photovoltaikanlage (PVA) auf das Dach eines Mehrfamilienhauses, dann ist es mit einer EVG einfach möglich, den eigenen Solarstrom unkompliziert und verursachergerecht zu beziehen und verrechnen.

Mit der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) erhalten mehrere Endverbraucher die Möglichkeit, selbst produzierte elektrische Energie am Ort der Produktion als EVG gemäss Art. 16 Abs. 1 EnG zu beizehen . Das EWR ist als Verteilnetzbetreiber für die Strommessung, -abrechnung -versorgung der einzelnen EVG-Teilnehmer verantwortlich. Die Eigentumsverhältnisse an der Erzeugungsanlage bleiben durch die EVG unberührt.
Eine EVG ist die einfachere Lösung, denn es muss nicht erst einen aufwendigen „Zusammenschluss zum Eigenverbrauch“ (ZEV) gegründet werden.

EVG beim EWR

Jeder teilnehmende Endverbraucher wird vom EWR separat abgerechnet. Der Stromverbrauch der EVG-Teilnehmer wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifen vom EWR. Die Abrechnung des Eigenstrom übernimmt das EWR im Namen des Produzenten der PVA. Die Einnahmen für den gesamten Eigenstrom werden quartalsweise – abzüglich eines Dienstleistungsentgelts in Höhe von 1 Rp./kWh – an den Produzenten ausbezahlt.

Vorteile einer EVG

  • Für den Produzent sind keine kostspieligen Investitionen in Messinfrastruktur nötig
  • Transparente Ausweisung des Eigenstroms für Produzenten und Endverbraucher
  • Kein administrativer Mehraufwand für den Produzenten: Das EWR übernimmt Messung, Abrechnung und Sicherheitskontrollen
  • Lokal und nachhaltig produzierter Strom – der Strom bleibt im Dorf und wird von den EVG-Teilnehmer bezogen
  • EVG-Teilnehmer bleiben Kunden beim EWR

Wenden Sie sich frühzeitig ans EWR, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, dass eine EVG für Ihr Mehrfamilienhaus das Beste ist.

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