E-Ladestation

Fahren Sie bald ein Elektroauto und planen deshalb eine eigene Ladestation bei Ihrer Liegenschaft?

Gemäss den zusätzlichen Weisungen zu den Werkvorschriften WV-CH Art. 12 sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge bewilligungspflichtig.

Beim Anschluss von mehreren Ladestationen am gleichen Hausanschluss ist ein Lastmanagementsystem zur Ladesteuerung zu installieren, um grosse Leistungsspitzen, respektive ein Überschreiten der Maximalleistung am Hausanschluss zu vermeiden (WV-CH 12, Abs. 3).

Bitte melden Sie uns per E-Mail, wenn Sie eine Ladestation installieren möchten. Wir benötigen die technischen Angaben Ihrer Ladestation (Marke/Modell der Ladestation, installierte elektrische Leistung in kW, Lastgangsystem vorhanden?).