Herkunftsnachweise (HKN)

Was sind Herkunftsnachweise (HKN)?

Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Dies geschieht, indem bei der Stromproduktion Herkunftsnachweise generiert werden, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.

Herkunftsnachweise (HKN) aus Photovoltaikanlagen (PVA)

Das EWR hat sich entschlossen, ab 1.1.2024 die Herkunftsnachweise von den Photovoltaikanlagen in ihrem Versorgungsgebiet den Produzenten abzukaufen. Der Preis dafür wird jährlich neu festgelegt und beträgt für das Jahr 2024 2.50 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) (siehe Download für aktuellen Preis).

Hier ist bildlich erklärt, wie PVA-Betreiber vom zurückgelieferten Solarstrom zur Vergütung kommen:

Was für Kriterien müssen erfüllt werden damit HKN vergütet werden?

  • Die Photovoltaikanlage muss zwingend an das Stromnetz des EWR angeschlossen sein.
  • Die Anlage wurde von einem Auditor beglaubigt und ist bei Pronovo registriert. Das Original der Beglaubigung ist bei Pronovo hinterlegt. Sie können dies direkt online unter www.pronovo.ch unter dem Menupunkt «Mein Projekt» mit der Eingabe Ihrer Projektnummer und PLZ überprüfen. Wenn das Feld „Gesuch vollständig“ aktiv ist, werden keine weiteren Unterlagen mehr benötigt und Ihre Anlage ist korrekt bei Pronovo hinterlegt. Alternativ können Sie dies auch bei Pronovo per Telefon unter 0848 014 014 nachfragen.
  • Die Anlage wurde nach dem Jahr 2000 erstellt und ist somit naturemade star-zertifizierbar
  • Die Anlage ist nicht freistehend (Freiflächenanlage)
  • Die Photovoltaikanlage erhält keine EVS (KEV)-Förderung
  • Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb
  • Die gültigen Anmeldefristen können Sie den AGB entnehmen.

Wird meine neugebaute PVA nach der Inbetriebnahme automatisch für die HKN-Abnahme angemeldet?

Nein, die neugebaute Photovoltaikanlage wird nach der Inbetriebnahme nicht automatisch für die HKN-Abnahme durch das EWR angemeldet. Sobald die Anlage nach der Inbetriebnahme im System des EWR erfasst ist, erhält der Anlagebetreiber einen Anmeldebrief für die HKN-Abnahme. Wenn die Anlage die auf dem Brief beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann diese dann beim EWR angemeldet werden.