Flexiblität im Stromnetz

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Reglung für die Nutzung Ihrer Flexibilität.

Was bedeutet Flexiblität?

Flexibilität heisst: Ihre elektrischen Geräte oder Anlagen können zu bestimmten Zeiten gezielt ein- oder ausgeschaltet werden. Dies erfolgt mit einem Steuer- und Regelsystem, das automatisch und situationsabhängig arbeitet. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Artikel 19a bis 19d der Stromversorgungsverordnung (StromVV). Diese Flexibilität gehört gemäss Gesetz immer Ihnen.

Diese netzdienliche Steuerung von Geräten wie Wärmepumpen, Boilern, E-Auto-Ladestationen oder auch von Energieerzeugungsanlagen wird damit gezielter geregelt. Durch die zeitlich abgestimmte Steuerung kann das Stromnetz entlastet werden – das erhöht die Stabilität und senkt den Ausbaubedarf.

Wir informieren Sie künftig einmal jährlich schriftlich über die Nutzung Ihrer Flexibilität.

Ein Beispiel aus der Praxis für Verbraucher

Ein Boiler kann über den ganzen Tag gesteuert werden – mit der Zusicherung, dass am Morgen zuverlässig warmes Wasser zur Verfügung steht. So bleibt der Komfort erhalten – und gleichzeitig wird das Netz geschont.

Was bedeutet das für Sie?

Wichtig: Die Flexibilität gehört Ihnen. Wer die Steuerung nicht wünscht, kann die Nutzung jederzeit selbst übernehmen. Folgend die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wann und wie wird gesteuert?

Gesteuert wird mit einem technischen Steuer- und Regelsystem des Verteilnetzbetreibers. Die Eingriffe sind zeitlich begrenzt, automatisiert und erfolgen nur in folgenden Fällen:

  • bei angespannten Netzsituationen im Netzgebiet,
  • wenn ein Netzausbau vermieden oder verzögert werden kann
  • oder wenn dadurch die Netzkosten gesenkt werden

Wie oft werden Sie informiert?

Einmal jährlich erhalten Sie eine schriftliche Information darüber, ob und wie Ihre Flexibilität genutzt wurde. Auf Anfrage geben wir jederzeit Auskunft.

Wie erfolgt die Entschädigung?

Die Entschädigung ist im veröffentlichten Netztarif bereits enthalten.

Wenn Sie die Steuerung nicht wünschen, erheben wir einen Zuschlag von 1.0 Rp./kWh auf den Arbeitspreis der Netznutzung (Energieerzeugungsanlagen nicht enthalten).

Wie lange gilt die Nutzung der Flexibilität durch den Verteilnetzbetreiber?

  • Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 1. Januar 2026 steuerbar war, gilt sie als bestehend. Die Nutzung läuft weiter, bis Sie diese widerrufen. Es gelten die Bedingungen gemäss Tarifblatt.
  • Für neue Flexibilitäten ab 2026 gelten die Bedingungen gemäss Tarifblatt oder vertraglicher Vereinbarung.

Wie funktioniert die Kündigung?

Sie können die Nutzung Ihrer Flexibilität jederzeit untersagen, ein einfaches Schreiben genügt:

  • innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt unserer jährlichen Information
  • oder mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Kalenderjahr.